Franchise

 

Begriffserläuterung:
Vereinfacht erklärt übernimmt der Franchisenehmer das meist das erprobte Geschäftskonzept des Franchise-Gebers. Er verpflichtet sich dadurch, den Betrieb innerhalb der Rahmenbedingungen, die der Vertrag festlegt, zu führen.

Das Wort "Franchise" beschreibt eine Form des Unternehmens. Ursprünglich bedeutete dieser Begriff die Befreiung von Zöllen und Abgaben im mittelalterlichen Frankreich (französisch: franchise = Gebührenfreiheit). Das Wort "Franchising" soll ein Geschäftsmodell im Einzelhandel und Dienstleistungsbereich beschreiben.

Interessante Details:

Der Franchisenehmer

- trägt das volle unternehmerische Riskio,

- trägt das volle Risiko der Investitionskosten und der laufenden Kosten,

- war oft Arbeitnehmer und wird "sofort" Arbeitgeber mit allen Vor- und Nachteilen werden,

- tritt am Markt mit dem oft bekannteren Markennahmen des Franchisegebers auf,

- hat hohe Personal- und Fixkosten,

- erhält Unterstützung vom Franchisegeber,

- erhält oft günstigere Einkaufskonditionen,

- kann kaum den abgeschlossenen Vertrag ohne Nachteile beenden,

- kann keine eigene Kreativität zeigen,

- kann nach Beendigung des Vertrages kaum über seinen Laden verfügen,

- hat im "Nicht-Erfolgsfall" alles verloren,

Der Franchisegeber

- hat ein sehr geringes unternehmerisches Risiko,

- hat nur sehr geringe Pesonalkosten

- gibt nur Hilfestellung

- hat ein Weisungs- und Kontrollrecht,

- kalkuliert oft Aufschläge auf die Warenlieferungen,

- verlangt oft die Abnahme von Mindestmengen und Mindestpreisen,

- erstellt nach eigenen Erfahrungen die Werbemittel.

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